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Immobilienmarkt im Wandel: Neue Herausforderungen für Eigentümer

Der Immobilienmarkt unterliegt seit Monaten Veränderungen, die für Eigentümer neue Herausforderungen mit sich bringen, wie bspw. neue energetische Anforderungen:

 

Einbau neuer Heizungen ab 2024

Der Bundestag verabschiedete am 8. September 2023 das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Das Ziel: der Ausstieg aus Gas und Öl im Gebäudebereich und der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen, um den Klimaschutz zu fördern.

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen.

Das GEG tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Dann sollen neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden, allerdings gilt das erst einmal nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Für Neubauten außerhalb eines solchen Gebietes greift die Regel frühestens ab 2026.

 

Fristen für Gas- und Ölheizungen

Nach dem neuen GEG dürfen auch weiterhin Heizungen installiert werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Wichtig zu wissen: Ab 2029 müssen zunehmend erneuerbare Energien wie Biogas oder Wasserstoff beigemischt werden.

  • 2029: mindestens 15 Prozent
  • 2035: mindestens 30 Prozent
  • 2040: mindestens 60 Prozent
  • 2045: 100 Prozent

Das gilt auch, wenn die zuständigen Kommunen (noch) keine Wärmeplanung sicherstellen.

 

Das Thema Energie hat für Immobilieneigentümer also nicht nur heute, sondern auch in den nächsten Jahren gravierende Auswirkungen. Daher sollten Sie eine umfängliche Bewertung unter Einbeziehung der aktuellen Situation in Betracht ziehen.

Ihr Zuhause, unsere Einschätzung.

Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Immobiliencheck¹ erhalten Sie schnell eine erste Einschätzung zum Marktwert² Ihrer Immobilie. Dieser Überblick hilft Ihnen bei weiteren Planungen und Entscheidungen. Sollten Sie sich für einen Verkauf entscheiden, stehen wir Ihnen natürlich für alle weiteren Schritte gerne zur Seite.

 

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¹ Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche softwarebasierte erste Einschätzung des zum jeweiligen Zeitpunkt bei einem Verkauf erzielbaren Preises auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen. Es erfolgt keine Besichtigung vor Ort.

² Mit dem Marktwert ermitteln wir den Wert, der beim Verkauf einer Immobilie zum jeweiligen Zeitpunkt am Markt voraussichtlich zu erzielen ist.