Neue Grundsteuer beschlossen
Im November 2019 hat der Bund mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes (GrStRefG) auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Verfassungswidrigkeit der damaligen Regelung reagiert und neue Bewertungsregeln geschaffen.
Im Zuge der Reform wurde den einzelnen Bundesländern durch die Länderöffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt, ein vom Bundesmodell abweichendes Grundsteuermodell zu implementieren.
Lediglich neun Bundesländer haben sich für das Bundesmodell entschieden. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland wenden künftig eigene Modelle an.
Warum die Grundsteuerreform Sie interessieren sollte
Um die Neuberechnung der Steuer und das Inkrafttreten am 01.01.2025 zu ermöglichen, werden in einer Hauptfeststellung zum 01.01.2022 alle Immobilien- und
Grundstücksbesitzer vom Finanzamt, , mit einer Frist von einem Monat, zur Neubewertung ihrer Grundsteuerwerte aufgefordert. Anschließend müssen alle Eigentümer eine
„Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ digital beim zuständigen Finanzamt bis zum 31.10.2022 einreichen.
Was kommt auf Immobilieneigentümer zu?
- Welche Daten in der Erklärung abgegeben werden müssen, hängt vom einzelnen Bundesland ab. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des
Gebäudes, das Baujahr und den Bodenrichtwert. - Abgabe der Feststellungserklärung beim Finanzamt zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022
- Ab 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer
Vorbereitende Tätigkeiten, wie das Sammeln relevanter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.
Der erste Schritt - Immobiliendaten auswerten
Haben Sie noch Fragen? Wir unterstützen Sie gerne, beispielsweise wenn Sie Ihre Immobilie bewerten lassen möchten.
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