Neue Grundsteuer beschlossen
Im November 2019 hat der Bund mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes (GrStRefG) auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Verfassungswidrigkeit der damaligen Regelung reagiert und neue Bewertungsregeln geschaffen. Im Zuge der Reform wurde den einzelnen Bundesländern durch die Länderöffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt, ein vom Bundesmodell abweichendes Grundsteuermodell zu implementieren. Lediglich neun Bundesländer haben sich für das Bundesmodell entschieden. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland wenden künftig eigene Modelle an.
Wichtige Informationen zum Ablauf der Abgabe der Feststellungserklärungen
Nach dem Bundesmodell hat der Steuerpflichtige auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 innerhalb von einem Monat nach Aufforderung die Feststellungserklärung abzugeben. Der Meldeumfang ist dabei abhängig von der Grundstücksart.
Die Finanzbehörden haben bereits damit begonnen, die Grundstückseigentümer über die Grundsteuererklärung und die dafür erforderlichen Unterlagen zu informieren. Die Informationsschreiben werden bis in den Juli hinein stufenweise verschickt. Berlin wählt hier einen Sonderweg und wird nur die Hausverwaltungen über die Grundsteuererklärung informieren.
Eine elektronische Übermittlung mittels ELSTER wird ab dem 01.07.2022 möglich sein. Die Erklärungspflichten in Baden-Württemberg, Saarland und Sachsen sollen analog zum Bundesmodell bestehen. Bei den anderen Ländern steht derzeitig noch nicht fest, wie die Erklärungs- und Anzeigepflichten erfüllt werden.
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