Die Grundsteuerreform 2022

Was sich jetzt ändert

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Neue Grundsteuer beschlossen

​Im November 2019 hat der Bund mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes (GrStRefG) auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Verfassungswidrigkeit der damaligen Regelung reagiert und neue Bewertungsregeln geschaffen.
Im Zuge der Reform wurde den einzelnen Bundesländern durch die Länderöffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt, ein vom Bundesmodell abweichendes Grundsteuermodell zu implementieren.
Lediglich neun Bundesländer haben sich für das Bundesmodell entschieden. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland wenden künftig eigene Modelle an.

Warum die Grundsteuerreform Sie interessieren sollte

Um die Neuberechnung der Steuer und das Inkrafttreten am 01.01.2025 zu ermöglichen, werden in einer Hauptfeststellung zum 01.01.2022 alle Immobilien- und
Grundstücksbesitzer vom Finanzamt, , mit einer Frist von einem Monat, zur Neubewertung ihrer Grundsteuerwerte aufgefordert. Anschließend müssen alle Eigentümer eine
„Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ digital beim zuständigen Finanzamt bis zum 31.10.2022 einreichen.

Was kommt auf Immobilieneigentümer zu?

  • Welche Daten in der Erklärung abgegeben werden müssen, hängt vom einzelnen Bundesland ab. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des
    Gebäudes, das Baujahr und den Bodenrichtwert.
  • Abgabe der Feststellungserklärung beim Finanzamt zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022
  • Ab 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer

Vorbereitende Tätigkeiten, wie das Sammeln relevanter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.

Der erste Schritt - Immobiliendaten auswerten

Haben Sie noch Fragen? Wir unterstützen Sie gerne, beispielsweise wenn Sie Ihre Immobilie bewerten lassen möchten.

Mit unserem Immobiliencheck* erhalten Sie auf Basis weniger Objektdaten telefonisch und auf Wunsch per E-Mail eine erste Einschätzung zum Marktwert** Ihrer Immobilie. Dieser Überblick hilft Ihnen bei weiteren Planungen und Entscheidungen.

Ferner erhalten Sie im Anschluss weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform von Rödl & Partner und die Möglichkeit zur Teilnahme an einem kostenlosen Webinar „Grundsteuerreform 2022“

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* Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche softwarebasierte erste Einschätzung des zum jeweiligen Zeitpunkt bei einem Verkauf erzielbaren Preises auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen. Es erfolgt keine Besichtigung vor Ort.

** Mit dem Marktwert ermitteln wir den Wert, der beim Verkauf einer Immobilie zum jeweiligen Zeitpunkt am Markt voraussichtlich zu erzielen ist.